Der Schutzvertrag wird zwischen dem Verein und dem Abnehmer bei Übergabe eines Tieres abgeschlossen. Der Vertrag ist sehr wichtig für eine sichere und kontrollierte Tiervermittlung.
Durch das Unterschreiben des Vertrages verpflichtet sich der Abnehmer das Tier artgerecht zu halten, für sein Wohlergehen zu sorgen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen sowie das Tier nicht ohne vorheriges Einverständnis durch den Verein weiter zu geben oder zu verkaufen. Der Verein verpflichtet sich im Falle, dass der Abnehmer das Tier, aus welchen Gründen auch immer, nicht behalten kann, das Tier wieder zurückzunehmen.
Bei der Übergabe des Tieres ist auch eine Schutzgebühr zu bezahlen. Die Höhe der Schutzgebühr hängt von der Tierart ab. Diese Gebühr soll deutlich machen, dass das Tier einen Wert hat und gut versorgt werden muss. Die Schutzgebühr deckt nicht nur die Kosten für das übernommene Tier ab sondern hilft auch die laufende Arbeit des Vereines sowie die Kosten für zukünftige Pflegetiere abzudecken.
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